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OLG Hamm, 14.05.1986 - 20 U 401/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer Unfallversicherung wegen eines Verkehrsunfalls; Zugang der Ablehnung der Leistung durch den Versicherer als Beginn der Verjährungsfrist
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 04.10.1985 - 2 O 29/85
- LG Arnsberg, 04.10.1985 - 2 O 294/85
- OLG Hamm, 14.05.1986 - 20 U 401/85
Papierfundstellen
- VersR 1987, 1081
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.1966 - II ZR 13/64
Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag - …
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1986 - 20 U 401/85
Die Fälligkeit des Anspruchs tritt gemäß § 11 Abs. 1 VVG mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen ein, vor diesem Zeitpunkt jedoch mit dem Zugang der - auch unbegründeten - Ablehnung der Leistung durch den Versicherer (ständige Rechtsprechung des BGH und des Senats, BGH VersR 66, 627;… BGH VersR 55, 305, Senat VersR 81, 727 und 82, 1091 sowie Prölss-Martin, 23. Aufl. , § 11 Anm. 1). - OLG Hamm, 18.04.1980 - 20 U 263/79
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1986 - 20 U 401/85
Die Fälligkeit des Anspruchs tritt gemäß § 11 Abs. 1 VVG mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen ein, vor diesem Zeitpunkt jedoch mit dem Zugang der - auch unbegründeten - Ablehnung der Leistung durch den Versicherer (ständige Rechtsprechung des BGH und des Senats, BGH VersR 66, 627; BGH VersR 55, 305, Senat VersR 81, 727 und 82, 1091 sowie Prölss-Martin, 23. Aufl. , § 11 Anm. 1). - OLG Hamm, 23.04.1982 - 20 U 249/81
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1986 - 20 U 401/85
Die Fälligkeit des Anspruchs tritt gemäß § 11 Abs. 1 VVG mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen ein, vor diesem Zeitpunkt jedoch mit dem Zugang der - auch unbegründeten - Ablehnung der Leistung durch den Versicherer (ständige Rechtsprechung des BGH und des Senats, BGH VersR 66, 627; BGH VersR 55, 305, Senat VersR 81, 727 und 82, 1091 sowie Prölss-Martin, 23. Aufl. , § 11 Anm. 1).
- OLG Karlsruhe, 09.06.2004 - 10 U 236/03
Versicherungsvertragsrecht: Abfindungsvergleich mit dem Versicherer kein …
Eine allgemeine Hinweispflicht der Versicherung auf drohende Verjährung, insbesondere gegenüber einem anwaltlich vertretenen Geschädigten, kann nicht angenommen werden (OLG Hamm, VersR 87, 1081; OLG Hamm Urteil vom 23.10.1995 - 6 U 57/95 - zitiert nach JURIS). - LG Köln, 15.06.2016 - 23 O 145/14
Rückzahlungsanspruch der Prämien einer privaten Krankheitskostenvollversicherung …
Das wäre nach obergerichtlicher Rechtsprechung allenfalls dann der Fall, wenn die Beklagte eine Vertrauensgrundlage dahin geschaffen hätte, dass sie sich nicht auf Verjährung berufen werde (vgl. OLG Hamm r+s 1996, 58; r+s 1986, 273). - OLG Karlsruhe, 09.08.2002 - 10 U 250/01
Strombelieferungsvertrag: Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter …
Eine allgemeine Verpflichtung, den Vertragspartner auf Regressansprüche gegen sich selbst und die drohende Verjährung hinzuweisen, besteht aber nicht (vgl. OLG Hamm, VersR 87, 1081 für den Fall eines Versicherungsvertrages; BGH NJW 2002, 2350 bezüglich eines Tragwerksplaners) und kann auch nicht aus der Stellung der Beklagten als Stromversorger hergeleitet werden.