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   OLG Hamm, 14.05.1986 - 20 U 401/85   

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https://dejure.org/1986,3700
OLG Hamm, 14.05.1986 - 20 U 401/85 (https://dejure.org/1986,3700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.1986 - 20 U 401/85 (https://dejure.org/1986,3700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 20 U 401/85 (https://dejure.org/1986,3700)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1081
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1966 - II ZR 13/64

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1986 - 20 U 401/85
    Die Fälligkeit des Anspruchs tritt gemäß § 11 Abs. 1 VVG mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen ein, vor diesem Zeitpunkt jedoch mit dem Zugang der - auch unbegründeten - Ablehnung der Leistung durch den Versicherer (ständige Rechtsprechung des BGH und des Senats, BGH VersR 66, 627; BGH VersR 55, 305, Senat VersR 81, 727 und 82, 1091 sowie Prölss-Martin, 23. Aufl. , § 11 Anm. 1).
  • OLG Hamm, 18.04.1980 - 20 U 263/79
    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1986 - 20 U 401/85
    Die Fälligkeit des Anspruchs tritt gemäß § 11 Abs. 1 VVG mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen ein, vor diesem Zeitpunkt jedoch mit dem Zugang der - auch unbegründeten - Ablehnung der Leistung durch den Versicherer (ständige Rechtsprechung des BGH und des Senats, BGH VersR 66, 627; BGH VersR 55, 305, Senat VersR 81, 727 und 82, 1091 sowie Prölss-Martin, 23. Aufl. , § 11 Anm. 1).
  • OLG Hamm, 23.04.1982 - 20 U 249/81
    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1986 - 20 U 401/85
    Die Fälligkeit des Anspruchs tritt gemäß § 11 Abs. 1 VVG mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen ein, vor diesem Zeitpunkt jedoch mit dem Zugang der - auch unbegründeten - Ablehnung der Leistung durch den Versicherer (ständige Rechtsprechung des BGH und des Senats, BGH VersR 66, 627; BGH VersR 55, 305, Senat VersR 81, 727 und 82, 1091 sowie Prölss-Martin, 23. Aufl. , § 11 Anm. 1).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2004 - 10 U 236/03

    Versicherungsvertragsrecht: Abfindungsvergleich mit dem Versicherer kein

    Eine allgemeine Hinweispflicht der Versicherung auf drohende Verjährung, insbesondere gegenüber einem anwaltlich vertretenen Geschädigten, kann nicht angenommen werden (OLG Hamm, VersR 87, 1081; OLG Hamm Urteil vom 23.10.1995 - 6 U 57/95 - zitiert nach JURIS).
  • LG Köln, 15.06.2016 - 23 O 145/14

    Rückzahlungsanspruch der Prämien einer privaten Krankheitskostenvollversicherung

    Das wäre nach obergerichtlicher Rechtsprechung allenfalls dann der Fall, wenn die Beklagte eine Vertrauensgrundlage dahin geschaffen hätte, dass sie sich nicht auf Verjährung berufen werde (vgl. OLG Hamm r+s 1996, 58; r+s 1986, 273).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2002 - 10 U 250/01

    Strombelieferungsvertrag: Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter

    Eine allgemeine Verpflichtung, den Vertragspartner auf Regressansprüche gegen sich selbst und die drohende Verjährung hinzuweisen, besteht aber nicht (vgl. OLG Hamm, VersR 87, 1081 für den Fall eines Versicherungsvertrages; BGH NJW 2002, 2350 bezüglich eines Tragwerksplaners) und kann auch nicht aus der Stellung der Beklagten als Stromversorger hergeleitet werden.
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